Der Beruf des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers bleibt in der Anlage A der Handwerksrolle und damit ein meisterpflichtiges Handwerk. Nachdem die Meisterpflicht für das Gewerk 2004 gefallen war und 2020 die Rückvermeisterung erfolgte, wurde diese nun wie geplant evaluiert und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigt.
„Wir konnten dem Ministerium nachvollziehbar darlegen, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten von Meisterbetrieben deutlich höher ist als die von Betrieben ohne Meister. Sachverständige haben bestätigt, dass Betriebe ohne einschlägige Qualifikation für 70 bis 80 % der Schadensfälle verantwortlich sind. Gleichzeitig sind die von Nicht-Meisterbetrieben verursachten Schäden auch deutlich höher als die von Meisterbetrieben“, so Ingo Plück, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz.